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OLG Hamm (7 UF 623/85) | Datum: 11.07.1986
»... Nach allgemeiner Auffassung ist der Begriff der auszugleichenden Anwartschaft auf beamtenrechtliche Versorgung in §§ 1587 a, 1587 b BGB dahin zu verstehen, daß eine Anwartschaft oder bestehende Versorgung dann [...]